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Zahnärztliche Chirurgie

Der häufigste Fall für eine Operation im Zahnarztsessel ist die Entfernung von Weißheitszähnen. Bei vielen Menschen wachsen die Weißheitszähne nicht so wie es die Natur an sich vorgesehen hat. Deshalb rufen sie massive Entzündungen hervor oder drohen benachbarte Zähne und Zahnwurzeln zu schädigen. Für das Kausystem sind sie grundsätzlich nicht erforderlich. Je nachdem, wie die Weißheitszähne liegen und wachsen, lassen sie sich allerdings nicht ohne weiteres „Ziehen“, sondern müssen in einem chirurgischen Eingriff entfernt werden.

Ein weit seltenerer Anlass für eine Operation beim Zahnarzt ist eine Wurzelspitzenresektion. Sie dient grundsätzlich dem Erhalt des Zahnes. Die operative Entfernung der Wurzelspitze eines Zahnes kann beispielsweise notwendig werden, wenn trotz erfolgreicher Wurzelkanalbehandlung eine Entzündung an der Zahnwurzel nicht ausheilt.

Ein sehr kleiner chirurgischer Eingriff mit großer Wirkung ist dagegen die Korrektur von Lippen- und Wangenbändchen. Setzen sie ungünstig am Zahnfleisch an, so kann dies zu einer Lücke zwischen den Zähnen führen oder beim Tragen eines Zahnersatzes Schwierigkeiten bereiten. Mit einer harmlosen Operation lässt sich dies problemlos korrigieren.